Jokertage
Gemäss neuem Volksschulgesetz (§ 30) haben die Schülerinnen und Schüler Anrecht auf den Bezug von Jokertagen.
Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben von zwei Ganz- oder Halbtagen, die ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf. Wesentlich ist, dass für eine voraussehbare Absenz und das Fehlen im Unterricht die Eltern kein Gesuch zu stellen haben. Es genügt eine rechtzeitige Information der Eltern, dass ihr Kind an einem bestimmten Tag abwesend sein wird.
Das Jokertagreglement gibt Auskunft über die Handhabung in der Schulgemeinde Grüningen und enthält ein Eingabeformular.
Dieses Eingabeformular ermöglicht Ihnen das unkomplizierte melden von Jokertagen. Eingabeformular Jokertage















