Navigieren in Gemeinde Grüningen

Schularzt

Der Schularzt der Gemeinde Grüningen ist:

Praxisgemeinschaft Grüningen
Med. prakt. Andreas Villiger
Dr. med. Carina Luzzi Conti Bleisch
auf der Büechlen 33
Tel. 044 936 60 70

Die Gesundheit Ihres Kindes liegt auch der Schule am Herzen. Gut sehen und hören sind zum Beispiel wichtige Faktoren, damit Ihr Kind uneingeschränkt am schulischen Alltag teilhaben kann. Ebenso gehören die Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitserziehung zu den Aufgaben der Schule. Mit verschiedenen Massnahmen tragen wir gemeinsam mit Ihnen dazu bei, die Gesundheit Ihres Kindes zu fördern und Erkrankungen zu verhindern. Dabei werden wir durch unsere Schulärztinnen und Schulärzte unterstützt.

Obligatorische Gesundheitsvorsorge
Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in Kindergarten und Schule gewährleisten. Sie sind das schulärztliche Früherkennungsinstrument zur Vorbeugung gegen Erkrankungen.

Freie Arztwahl
Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt vorgesehen. Selbstverständlich können die Eltern im Rahmen der freien Arztwahl die Schulärztin oder den Schularzt mit der Untersuchung beauftragen. In der 5. Primarklasse und auf der Sekundarstufe bieten die Gemeinden die schulärztliche Untersuchung in der Regel durch die Schulärztin oder den Schularzt an. Es steht den Eltern aber frei, die Untersuchungen auf eigene Kosten bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen zu lassen.

Finanzierung
Kindergartenstufe:
- Bis zum vollendeten 5. Altersjahr sind die Krankenversicherer verpflichtet die Kosten der präventiven ärztlichen Untersuchung zu übernehmen.

Primarstufe und Sekundarstufe:
- Die Gemeinden tragen die Kosten der schulärztlichen Untersuchung. Nehmen die Eltern für die Untersuchungen, die freie Arztwahl in Anspruch, so tragen sie die Kosten.

Die Eltern werden mittels Brief von der Schule aufgefordert, ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.