Schulzahnarzt
Schulzahnärztliche Untersuchung
Der obligatorische zahnärztliche Jahresuntersuch wird durch die Erziehungsberechntigten organisiert. Der Jahresuntersuch muss durch einen frei wählbaren, in der Schweiz praktizierenden, eidg. dipl. Zahnarzt, jeweils bis Ende Mai des laufenden Schuljahres durchgeführt werden.
Anfangs Schuljahr erhalten die Erziehungsberechtigten von der Schulverwaltung Grüningen einen Gutschein für die Untersuchung.















