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Sonderpädagogisches Angebot

Nach Möglichkeit besuchen alle Schüler/innen die Regelklassen. Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden sonderpädagogisch unterstützt. Das Sonderpädagogische Angebot umfasst eine Palette von Angeboten.

Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern und Jugendlichen, die auf Grund erschwerter Lern- oder / und Verhaltensvoraussetzungen einen besonderen Förderbedarf aufweisen. Fachpersonen unterstützen diese Schülerinnen und Schüler individuell, um für sie ein möglichst grosses Mass an schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Eingliederung und selbstständiger Lebensgestaltung zu erlangen. Gemäss der kantonalen Verordnung über sonderpädagogische Massnahmen bietet die Schule Grüningen folgende Unterstützung an:

 

DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

Der Unterricht in DaZ ergänzt den Regelunterricht. Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache werden darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen (Standardsprache) so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.

 

Logopädie

Die logopädische Therapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung aufweisen. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme beschäftigt sie sich mit Auffälligkeiten der Stimme und Mundmotorik und unterstützt sowohl die mündliche als auch die schriftliche Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit.

 

Psychomotorik

Die Psychomotorik richtet sich an Lernende, die Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung aufweisen. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt sie Kinder und Jugendliche in ihrer grob-, fein- und grafomotorischen Entwicklung und fördert dadurch die Körperwahrnehmung.

 

Psychotherapie

Die Psychotherapie richtet sich an Lernende mit psychischen Schwierigkeiten oder auffälliger Persönlichkeitsentwicklung, für deren Bewältigung sie eine fachliche Unterstützung benötigen. Diese Massnahme wird dann eingesetzt, wenn die schulische Entwicklung gefährdet ist oder negative Auswirkungen im sozialen Umgang oder im schulischen Alltag feststellbar sind.

 

IF (Integrative Förderung)

Das Angebot richtet sich an Lernende mit besonderen Bedürfnissen im Klassenunterricht und unterstützt diese, die Lernziele der Klasse zu ereichen.  Diese Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten oder besonderen Stärken und Begabungen stehen.

Können die Lernenden die Lernziele der Klasse nicht erreichen, erstellt die Förderlehrperson zusammen mit der Klassenlehrkraft im Hinblick auf persönliche Lernziele individuelle Förderpläne. 

 

Begabtenförderung

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgeprägten Begabungen, welche neben der speziellen Unterstützung im Rahmen des Unterrichts durch eine Fachperson zusätzliche Förderung erhalten. Eine schulpsychologische Abklärung ist zwingend notwendig. 

 

Audiopädagogik

Das Angebot richtet sich an Lernende mit einer auf der Basis eines fachärztlichen Gutachtens ausgewiesenen Hörbeeinträchtigung.

Der Antrag auf Zuweisung zu einem der Angebote fürSchülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erfolgt immer durch ein schulisches Standortgespräch, an dem Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonen gemeinsam die zentralen Förderziele festlegen und die aus ihrer Sicht notwendigen Massnahmen definieren.

 

Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPBD)

Sennweid 1a
8608 Bubikon
Tel. 055 253 60 30
Fax 055 253 60 31

Der Schulpsychologische Beratungsdienst im Bezirk Hinwil (SPBD) führt für die Schulgemeinden im Bezirk Hinwil Abklärungen für Einschulung, ISF und Therapien durch. Eine Vertretung des Schulpsychologischen Beratungsdienstes arbeitet im pädagogischen Fachteam der Schule Grüningen mit. Die Anmeldungen erfolgen in Absprache mit dem Pädagogischen Fachteam in der Regel durch den Klassenlehrer.
 

Pädagogisches Fachteam

Das Pädagogische Fachteam einer Schule ist verantwortlich für die Diagnose besonderer pädagogischer Bedürfnisse.
Es schlägt Massnahmen zur Förderung vor und unterstützt Lehrkräfte.

 

Schulärztlicher Dienst

Die Zuweisung zu folgenden Massnahmen bedürfen einer ärztlichen Untersuchung:
Vorzeitige Einschulung, IF, Externe Schulung, Psychomotorische Therapie.
Die Untersuchungen können vom Schularzt oder vom Hausarzt vorgenommen werden. Sämtliche medizinischen Untersuchungen sind vertraulich.