Umstufungen Oberstufe
Umstufungen auf der Sekundarstufe finden gemäss Volksschulverordnung § 40 wie folgt statt:
- Ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe kann in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr,
in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr, erfolgen. - Ein Wechsel in eine andere Anforderungsstufe wird von der Lehrperson, welche die bisherige Anforderungsstufe unterrichtet, den Eltern und der Schulleitung beschlossen.
Der Entscheid kann auf dem Korrespondenzweg erfolgen. - Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Anträge von interessierten Eltern müssen jeweils 8 Wochen vor dem Umstufungstermin bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.
Verspätete Anträge werden auf die nächste Umstufung verschoben.















