Versicherungen
Unfall:
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Deshalb besteht keine Schülerversicherung mehr.
Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur durch die Schule versichert, wenn der oder die Geschädigte eine Person ist, die nichts mit dem Schulbetrieb zu tun hat, also unbeteiligte Drittpersonen. Daraus folgt, dass die schulinternen Schäden an Personen und Sachen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden müssen.
Die Verantwortung für das Kind auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.















