Navigieren in Gemeinde Grüningen

Wegzug aus der Gemeinde

Erfolgt ein Wegzug aus Grüningen, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.