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Urlaubsgesuche

Volksschulverordnung §29
Die Lehrkräfte entscheiden über nichtferienverlängernde Dispensationsgesuche bis zu max. drei aufeinanderfolgende Tage und Jokertage. Der Entscheid erfolgt mündlich oder schriftlich. Gegen ablehnende Entscheide ist eine Einsprache an den Schulleiter möglich.

Über Dispensationsgesuche für mehr als drei Tage und in Fällen von Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Diese Gesuche sind mind. 4 Wochen vor Ferienantritt an die Schulverwaltung einzureichen. Gegen ablehnende Entscheide ist ein Rekurs an die Schulpflege möglich.

Informationen über Jokertage finden Sie hier.